Reservierungs- und Verleih Bedingungen von INTERSPORT RENT

Diese Reservierungs- und Verleihbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für die zwischen der INTERSPORT AUSTRIA Gesellschaft m.b.H., Firmenbuchnr: 101648h, Flugplatzstraße 10, 4600 Wels („INTERSPORT“) sowie deren Kooperationspartnern („Händler“) einerseits und dem Kunden („Kunde“) andererseits geschlossenen Verträge über die Reservierung von Sportgeräten über die INTERSPORT Rent-Plattform und den Verleih von Sportgeräten bei Händlern. 

Zwischen dem Händler und dem Kunden beim Verleih von Sportgeräten getroffene besondere Vereinbarungen gehen diesen Nutzungsbedingungen vor. Die Nutzungsbedingungen gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website (www.intersportrent.at) veröffentlichten Fassung.

Bei der INTERSPORT Rent-Plattform handelt es sich um ein browserbasiertes Reservierungsportal, auf dem Kunden Sportgeräte für den nachfolgenden Verleih bei INTERSPORT-Händlern reservieren können. Die Reservierung stellt einen kostenlosen Service von INTERSPORT dar, der entgeltliche Mietvertrag („Verleih“) kommt vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten des Händlers zwischen dem Kunden und dem Händler auf Initiative des Kunden zustande. Weder der Kunde noch der Händler sind verpflichtet, aufgrund einer Reservierung über die INTERSPORT Rent-Plattform in eine entgeltliche Vertragsbeziehung einzutreten.

1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen & Begriffsdefinitionen

1.1. Alle Leistungen von INTERSPORT und Händlern gegenüber Kunden im Zusammenhang mit der Reservierung und dem Verleih von Sportgeräten über eine Reservierung in der INTERSPORT Rent-Plattform erfolgen auf Basis dieser Nutzungsbedingungen.

1.2. Händler: Der Händler ist ein Vertragspartner von INTERSPORT und betreibt einen Sportgeräteverleih, in dem er unabhängig von INTERSPORT Sportartikel und Zubehör („Verleihgegenstand“) zur entgeltlichen Miete gemäß diesen Nutzungsbedingungen anbietet.

1.3. Kunde: Der Kunde ist ein Nutzer der INTERSPORT Rent-Plattform, der über das auf der Plattform integrierte Reservierungssystem Sportgeräte bzw. Textilien bei einem Händler reservieren möchte. Der Kunde wird durch die Nutzung der Plattform unmittelbarer Vertragspartner von INTERSPORT im Umfang der Online-Dienstleistung der Reservierung. Inwieweit der Kunde unmittelbarer Vertragspartner des Händlers im Umfang der Miete des Verleihgegenstands wird, bleibt dem Vertragsabschlusswillen von Händler und Kunden vorbehalten.

1.4. Nutzer: Nutzer ist die Person, die den Verleihgegenstand, der dem Kunden aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Händler überlassen wurde, tatsächlich verwendet. Die Daten des Nutzers sind dem Händler vor Inbetriebnahme des Verleihgegenstandes bekannt zu geben.

1.5. Produktkategorien: Der Kunde hat die Möglichkeit, bei der Auswahl des zu reservierenden Verleihgegenstands zwischen verschiedenen Produktkategorien zu wählen. Die Einstufung eines Verleihgegenstands in eine Produktkategorie durch INTERSPORT wird nach subjektiven Gesichtspunkten vorgenommen und weist nicht auf bestimmte Qualitätskriterien hin.

1.6. Reservierungsanfrage: Der Kunde hat die Möglichkeit, bei INTERSPORT eine unverbindliche Reservierungsanfrage für einen bestimmten Verleihgegenstand in einer bestimmten Zielregion bzw. bei einem bestimmten Händler in der Zielregion zu einem im Voraus bestimmten Mietentgelt zu deponieren. INTERSPORT ist berechtigt aber nicht verpflichtet, eine Reservierungsanfrage an einen Händler weiterzuleiten, um eine Reservierung eines bestimmten Verleihgegenstandes zu bestimmten Bedingungen durch diesen Händler vornehmen zu lassen.

1.7. Reservierung: Eine Reservierung im Sinne dieser Nutzungsbedingungen liegt dann vor, wenn ein Händler die Reservierungsanfrage eines Kunden an INTERSPORT übernimmt und den angefragten Verleihgegenstand für den nachfolgenden Abschluss eines Mietvertrags zu den in der Reservierungsanfrage definierten Bedingungen zwischen ihm und dem Kunden vor Ort bereitstellt. Der Händler zeigt INTERSPORT Rent die durchgeführte Reservierung und die grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Mietvertrags zu den in der Reservierungsanfrage enthaltenen Bedingungen mit dem Kunden an, um eine Reservierungsbestätigung durch INTERSPORT an den Kunden zu ermöglichen.

1.8. Reservierungsbestätigung: INTERSPORT übermittelt dem Kunden bei Reservierung durch den Händler eine Reservierungsbestätigung. Die Reservierungsbestätigung, wonach die Bereitstellung eines Verleihgegenstands für einen möglichen zukünftigen Vertragsabschluss mit dem Kunden durch den Händler erfolgt ist, stellt noch keine rechtsverbindliche Handlung des Händlers gegenüber dem Kunden dar. Aus der Bereitstellung des Verleihgegenstands resultiert daher noch kein Vertragsabschluss zwischen dem Händler und dem Kunden bzw. keine Pflicht des Händlers, in eine entgeltliche Vertragsbeziehung mit dem Kunden einzutreten.

1.9. Mietvertrag: Ein Mietvertrag über den Verleihgegenstand wird gemäß diesen Nutzungsbedingungen zwischen dem Händler und dem Kunden vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten des Händlers über Initiative des Kunden abgeschlossen. Auf den Mietvertrag zwischen dem Händler und dem Kunden gelangen daher die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) nicht zur Anwendung.

2. Funktionsweise der INTERSPORT Rent - Plattform

2.1. Die Nutzung der Plattform ist mit und ohne Registrierung und der damit verbundenen dauerhaften Bekanntgabe von personenbezogenen Daten möglich.

2.2. Der Kunde hat auf der Plattform die Möglichkeit, Sportgeräte und Zubehör einer bestimmten Produktkategorie („Verleihgegenstand“), jedoch nicht einer besonderen Spezifikation oder Marke, für den nachfolgenden Abschluss eines Mietvertrags vor Ort mit einem Händler bereit stellen zu lassen.

2.3. Die Reservierungsanfrage eines Kunden wird an den vom Kunden ausgewählten Händler am ausgewählten Zielort weitergeleitet. Dieser kann den Verleihgegenstand für einen möglichen nachfolgenden Vertragsabschluss mit dem Kunden im beabsichtigen Vertragszeitpunkt zu den in der Reservierungsanfrage enthaltenen Bedingungen bereitstellen und dies INTERSPORT bestätigen.

2.4. Nach Erhalt einer Reservierungsbestätigung steht es dem Kunden offen, den Händler vor Ort in dessen Geschäftsräumlichkeiten zu kontaktieren, um mit diesem in einen Mietvertrag über den Verleihgegenstand zu den in der Reservierungsanfrage festgelegten Bedingungen einzutreten.

2.5. Sowohl der Kunde als auch der Händler sind berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrags mit dem jeweils anderen potentiellen Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.6. Dem Kunden entstehen keine Ansprüche gegenüber INTERSPORT und dem Händler, wenn aus einer erfolgten Reservierung kein Abschluss eines Mietvertrags über den Verleihgegenstand resultiert.

2.7.Nach Abschluss des Verleihvorgangs erhält der Kunde ein E-Mail mit der Möglichkeit, Feedback zu Ablauf und Material zu geben. Falls der Kunde kein Feedbackmail erhalten will, kann er dem Erhalt jederzeit widersprechen, etwa durch E-Mail an info@intersportrent.at .

3. Allgemeine Reservierungs- und Verleihbedingungen

Folgende Bedingungen gelten für Reservierung und Verleih sämtlicher Verleihgegenstände.

3.1. Reservierungsbedingungen

3.1.1. INTERSPORT ist berechtigt, die Reservierungsanfrage eines Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.1.2. Der Kunde und der Händler sind jederzeit berechtigt, einvernehmlich von den Bedingungen einer Reservierungsbestätigung abzugehen. Der Händler ist jedoch gegenüber INTERSPORT verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfrage die in der Reservierungsbestätigung festgehaltenen Bedingungen für die Miete des Verleihgegenstands anzubieten, sofern kein wichtiger Grund dem entgegensteht.

3.2. Verleihbedingungen

3.2.2. Der Abschluss des Mietvertrags über den Verleihgegenstand kommt zwischen dem Händler und dem Kunden über Initiative des Kunden zustande. Dieser hat den Händler zu kontaktieren und auf die über INTERSPORT Rent erfolgte Reservierung hinzuweisen.
Der Mietvertrag über den Verleihgegenstand kommt in weiterer Folge zwischen dem Händler und dem Kunden durch Aushändigung des von der Reservierung umfassten Verleihgegenstands zu den in der Reservierung festgelegten Bedingungen an den Kunden Zug um Zug gegen Aushändigung einer Sicherheitsleistung zustande, sofern der Kunde seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen und den Empfang des Verleihgegenstandes bestätigt hat.

3.2.3. Als Sicherheitsleistung für die Übergabe des Verleihgegenstandes können nach Wahl des Händlers unter anderem ein amtlicher Lichtbildausweis im Original, eine Kreditkarte oder ein zwischen dem Händler und dem Kunden vereinbarter Bargeldbetrag sein.

3.2.4. Der Kunde ist verpflichtet, den Verleihgegenstand am letzten Miettag innerhalb der Öffnungszeiten des konkreten Händlers zurückzustellen. Unterbleibt eine fristgerechte Zurückstellung an den Händler, ist dieser berechtigt, für jeden die Mietdauer überschreitenden Tag das tägliche Mietentgelt in Rechnung zu stellen und/oder die Herausgabe des Mietgegenstands zu fordern. Für den Fall der Zurückstellung des Verleihgegenstands nach Ablauf des letzten Miettages gilt die Mietdauer als überschritten.

3.2.5. Für den Fall, dass zwischen Händler und Kunde Bargeld als Sicherheitsleistung vereinbart wird, ist der Händler ungeachtet seiner weiteren Ansprüche gegen den Kunden berechtigt, die ihm überlassene Sicherheitsleistung zur Tilgung seiner Mietzinsforderung zu verwerten. 

3.2.6. Die zwischen dem Händler und dem Kunden vereinbarte Miete gilt für die Gesamtdauer der Miete unabhängig von äußeren Einflüssen, Witterung oder dem Betrieb der für die Nutzung der Sportgeräte erforderlichen Anlagen. (z.B. Liftanlagen, Pisten, Radwege, Trails).

3.2.7. Für den Fall, dass der Kunde den Verleihgegenstand nicht selbst nutzen möchte, hat er dies dem Händler vor Abschluss des Mietvertrages mitzuteilen und diesem die allenfalls zur Individualisierung (z.B. Skibindungs-, Bike-Einstellung) des Verleihgegenstandes erforderlichen personenbezogenen Daten des Nutzers bekannt zu geben (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Körpergröße, Gewicht, sportliche Fähigkeiten in Bezug auf den Verleihgegenstand). Es ist untersagt, den Verleihgegenstand an andere Personen als den Kunden bzw. den bekannt gegebenen Nutzer zu überlassen.

3.2.8. Der Verleihgegenstand wird vom Händler an die vom Kunden bzw. dem Nutzer bekannt gegebenen Daten betreffend körperliche Eigenschaften und sportliche Fähigkeiten nach allgemeinen Erfahrungswerten angepasst.

3.2.9. Der Kunde ist verpflichtet, den Händler über einen allfälligen Bruch, Verlust oder Diebstahl des Verleihgegenstandes binnen 24 Stunden zu informieren und den vereinbarten Selbstbehalt binnen 48 Stunden ab der Information zu bezahlen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, alle zur Durchsetzung der Ansprüche des Händlers gegen den Versicherer erforderlichen Maßnahmen binnen 24 Stunden ab erster Aufforderung durch den Händler zu setzen. Davon umfasst sind nicht nur, aber auch die Erstattung einer polizeilichen Anzeige für den Fall eines Verlusts oder Diebstahls des Verleihgegenstandes bzw. die Bekanntgabe eines allfälligen Schadenverursachers.

3.2.10. Sofern der dem Händler für einen Verleihgegenstand bekannt gegebene Nutzer infolge Krankheit, Unfall oder Gebrechen außer Stande ist, den Verleihgegenstand zu nutzen, entfällt ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Rückgabe des Verleihgegenstandes die Pflicht zur Bezahlung eines Mietzinses. Der Kunde hat die mangelnde Nutzungsmöglichkeit eines Nutzers durch Übermittlung eines von einem inländischen Arzt oder einer inländischen Krankenanstalt ausgestellten Attests nachzuweisen. Bereits an den Händler geleistete Entgelte sind nach erfolgtem Nachweis und ordnungsgemäßer Rückgabe des Verleihgegenstandes aliquot an den Kunden zurückzuführen.

4. Fahrräder und E-Bikes

Folgende Bestimmungen gelten neben den Allgemeinen Nutzungsbedingungen zusätzlich für den Verleih von Fahrrädern und E-Bikes.

4.1. Der Kunde hat im Zuge des Mietvorgangs zu den angegebenen Konditionen ausschließlich für die Mietdauer die Möglichkeit zur Buchung eines sogenannten Sorglospakets. Das Sorglospaket ist vor Übernahme des Verleihgegenstandes zu buchen, eine nachträgliche Buchung ist nicht möglich. Bei Abschluss des Sorglospakets, werden sämtliche Kosten durch Schäden am Verleihgegenstand - bei sachgemäßem Gebrauch – ersetzt, insbesondere fällt kein Selbstbehalt an. Zur Vermeidung von Diebstahl ist der Verleihgegenstand an festen Gegenständen anzubringen – ein Fahrradschloss wird durch den Händler zur Verfügung gestellt - und es ist eine polizeiliche Anzeige vorzulegen. 

4.2. Für den Fall, dass der Kunde kein Sorglospaket abgeschlossen hat, gilt: Bei Bruch oder Diebstahl hat der Kunde dem Händler den Zeitwert des Verleihgegenstands laut Verleihsystem in voller Höhe zu ersetzen. Bei Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige durch den Kunden vorzulegen. 

Bei Schäden durch Sturz oder durch sonstige Ursachen und möglicher erneuter Instandsetzung des Verleihgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kosten für die Reparatur nach Aufwand (insbesondere Ersatzteile und Arbeitszeit) zu ersetzen.

5. Ski samt Zubehör

Folgende Bestimmungen gelten neben den Allgemeinen Nutzungsbedingungen zusätzlich für den Verleih von Ski samt Zubehör.

5.1. Skischuhe werden an die Skibindung angepasst, beide Mietgegenstände entsprechen den sicherheitstechnischen Vorgaben der ISO-Norm 13993. Eine gesonderte sicherheitstechnische Überprüfung und Einstellung des Verleihgegenstands nach ISO-/ÖNORM an die Voraussetzungen des Kunden bzw. Nutzers werden jedoch nicht vorgenommen. Entspricht ein mitgebrachter Kundenschuh nicht den Voraussetzungen der ISO 5355 Norm, wird dieser nicht akzeptiert.

5.2. Die Skibindung wird per Hand nach ISO-Zahl eingestellt. Falls der Kunde zusätzlich eine gesonderte elektronische Bindungsprüfung gemäß ISO-Norm 11088 wünscht, erfolgt diese gegen gesondertes Entgelt, dessen Höhe der Händler bei Mitteilung des Sonderwunsches vor Ort bekannt geben wird.

5.3. Der Händler steht für den Schaden bei Bruch oder Diebstahl des Verleihgegenstands ein. Der Kunde leistet für das Einstehen des Händlers bei Bruch oder Diebstahl an diesen eine anteilige Kostenbeteiligung in folgender Höhe: 
a. bei Buchung der Basic Class: € 80,-
b. bei Buchung der Economy Class: € 200,-
c. bei Buchung der Premium Class: € 350,-
d. bei Buchung der Superior Class: € 500,-

5.4. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich von der Verpflichtung zur Leistung eines Selbsthalts durch Bezahlung einer Zusatzgebühr in Form des Sorglospakets an den Händler vor Beginn der Mietdauer zu befreien. Die Höhe der Gebühr gibt der Händler im Bedarfsfall rechtzeitig vor Mietbeginn gegenüber dem Kunden bekannt.  
 

6. Textilien

Folgende Bestimmungen gelten neben den Allgemeinen Nutzungsbedingungen zusätzlich für den Verleih von Textilien

6.1. Bei der Miete von Textilien werden in Ergänzung der sonstigen Bestimmungen der AGB folgende Punkte vereinbart, die Miete von Textilien wird sohin wie folgt konkretisiert.

6.2. Der Kunde hat auf der Plattform die Möglichkeit, Textilien zu mieten. Die gemieteten Textilien werden nur für den gebuchten Zeitraum überlassen, bleiben im alleinigen Eigentum von INTERSPORT. Nach Ablauf der Nutzungsdauer sind diese bis zum Ablauf des Miettages innerhalb der Öffnungszeiten des konkreten Händlers am Ort der Abholung zurückzugeben. Falls der Kunde nicht fristgerecht retourniert, ist dieser verpflichtet, den vollständigen vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis für die nicht retournierte Ware zu bezahlen.

6.3. Die Verleih-Textilien werden nach jeder Nutzung durch INTERSPORT gereinigt. Durch einfache Reinigung entfernbare Verschmutzungen werden - ebenso wie geringfügige, leicht zu reparierende Schäden - nicht gesondert in Rechnung gestellt.

6.4. Der Kunde ist nicht befugt, die Verleih-Textilien zur Reinigung zu geben. Der Kunde ist außerdem nicht berechtigt, Änderungen an den Miettextilien vorzunehmen, etwa Knöpfe oder Aufkleber anzubringen, etc.
Für den Fall von Schäden aufgrund eines Verstoßes gegen Verpflichtungen aus diesem Punkt ist INTERSPORT befugt, vom Kunden Schadenersatz bis zur Höhe des vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreises zu fordern. INTERSPORT ist außerdem berechtigt, allfällig anfallende Reparaturkosten an den Kunden weiter zu verrechnen.

  • Verlust Hosenträger EUR 40,--
  • Verlust Kapuze EUR 150,--

6.5. Bei gänzlichem Verlust der Verleih-Textilien oder Diebstahl ist INTERSPORT befugt, vom Kunden Kostenersatz bis zur Höhe des vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreises zu fordern. Gleiches gilt für irreparable Schäden, gänzlichem Verlust und Diebstahl von Teilen der Verleih-Textilien.

6.6. INTERSPORT ist jederzeit berechtigt, bis spätestens 5 Kalendertage vor Mietbeginn durch schriftliche Verständigung des Kunden an die von diesem angegebenen Kontaktdaten (E-Mail oder Wohnadresse) von einer abgeschlossenen Miete zurückzutreten. Zur Fristeinhaltung genügt die Versendung der schriftlichen Verständigung spätestens am 5. Tag vor Mietbeginn.

6.7. Bei vorzeitiger Rückgabe hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bereits geleisteter oder geschuldeter Mietkosten.
 

7. Zahlungsmodalitäten

7.1. Der Mietzins für den vom Händler an den Kunden überlassenen Verleihgegenstand ist mangels anders lautender Vereinbarung vor Übergabe des Verleihgegenstands vollumfänglich zur Zahlung fällig.

7.2. Für den Fall, dass der Kunde den Verleihgegenstand nicht fristgerecht an den Händler zurückstellt, sind die daraus resultierenden Forderungen des Händlers bei tatsächlicher Rückgabe an den Händler zu zahlen. Sollte der Händler die Forderung bei Rückgabe nicht sofort einfordern, hat der Kunde nach Rechnungslegung durch den Händler diese binnen 7 Tagen zu bezahlen.
 

8. Haftung

8.1. INTERSPORT und der Händler haften nicht dafür, dass der vom Kunden reservierte und/oder gemietete Verleihgegenstand den persönlichen Bedürfnissen und Anforderungen des Kunden entspricht oder leicht fahrlässig durch den Händler korrekt individualisiert wurde (zB Skibindungseinstellung). INTERSPORT haftet lediglich für die korrekte Weitergabe der Reservierungsanfrage an den Händler; der Händler haftet lediglich dafür, einen der vom Kunden angefragten Produktkategorie entsprechenden Verleihgegenstand bereitzustellen, der dem Stand der Technik entspricht.

8.2. Die Haftung für von INTERSPORT oder den Händler durch leichte Fahrlässigkeit verursachte nachteilige Folgen und Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist jedenfalls ausgeschlossen.

8.3. Der Ersatz von Schäden – ausgenommen Personenschäden – ist für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit der für den jeweiligen Anlassfall tatsächlich zur Verfügung stehenden Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von INTERSPORT bzw. dem Händler begrenzt. Sofern keine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht, ist der Ersatz von Schäden soweit gesetzlich zulässig für jedes schadensverursachende Ereignis mit einem Maximalbetrag von € 10.000,00 begrenzt.

8.4. INTERSPORT und der Händler haften nicht für die Richtigkeit von Produktbeschreibungen und Produktbildern, die auf der Plattform zur Bewerbung des Verleihgegenstandes herangezogen werden.

8.5. Sofern der Kunde für sich oder einen anderen Nutzer unrichtige Daten zur Individualisierung und Auswahl eines Verleihgegenstands bekannt gibt, ist jede Haftung von INTERSPORT und dem Händler ohnehin ausgeschlossen; diese trifft keine Pflicht, die vom Kunden übermittelten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Für nachteilige Folgen und Schäden, die dem Kunden aufgrund einer unrichtigen Übertragung der vom Kunden korrekt bekanntgegebenen personenbezogenen Informationen (z.B. Körpergröße, Gewicht oder skifahrerisches Können) entstehen, haften INTERSPORT und der Händler nur, wenn diesen die unrichtige Übertragung offenbar auffallen hätte müssen.

8.6. Ansprüche auf Schadenersatz müssen, sofern insbesondere für Verbraucher keine anderslautenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, bei sonstigem Verfall längstens innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

8.7. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von INTERSPORT und/oder des Händlers aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden zufügen.

8.8. Insoweit unter Heranziehung von verschiedenen Funktionen der Plattform eine direkte Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Händlern angebahnt oder eingegangen wird, haftet INTERSPORT keinem dieser Vertragspartner für nachteilige Folgen oder Schäden aus dieser Vertragsbeziehung. (Kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter)
 

9. Rechte und Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen. Die Kunden halten INTERSPORT und den Händler hinsichtlich aller nachteiligen Folgen klag- und schadlos, die aufgrund einer rechtswidrigen, missbräuchlichen oder sonst pflichtwidrigen Verwendung der Plattform und der damit verbundenen Leistungen entstanden sind.

9.2. Der Kunde erklärt, dass alle seine Angaben zur eigenen Person und zu den von ihm namhaft gemachten Nutzern wahrheitsgemäß und richtig sind. Er ist verpflichtet, INTERSPORT und den Händler von Änderungen der Daten (insb. auch Zahlungsdaten) umgehend in Kenntnis zu setzen. Der Händler behält sich vor, Ausweiskontrollen vorzunehmen, insbesondere zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Erhalts von Ermäßigungen von Kindern und Jugendlichen.
Der Kunde verpflichtet sich bei sonstiger Haftung, die Zugangsdaten zu seinem Account vertraulich und sorgfältig zu behandeln und keinesfalls an Dritte weiterzugeben. 

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, sich nach jeder Nutzung der Plattform mit dem Account auszuloggen und sich vor jeder Verwendung wieder neu einzuloggen, um missbräuchliche Verwendung seines Accounts im Falle von Verlust oder Diebstahl zu verhindern.

9.4. Der Kunde erklärt, INTERSPORT für alle Folgen und Nachteile, die aus einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe seiner Logindaten oder einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe seines Endgeräts während aufrechten Logins in der Plattform resultieren, schad- und klaglos zu halten.

9.5. Der Kunde ist verpflichtet, jede für INTERSPORT oder den Händler relevante Änderung seiner Daten und/oder der Daten der von ihm namhaft gemachten Nutzer spätestens 2 Tage vor Reservierungsbeginn an INTERSPORT zu melden. Der Kunde hält INTERSPORT für die Unterlassung einer solchen fristgerechten Änderungsmeldung schad- und klaglos.
 

10. Verfügbarkeit von INTERSPORT Rent

INTERSPORT ist nicht verpflichtet, die Plattform uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. In diesem Rahmen gewährleistet INTERSPORT keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform im Kalenderjahresschnitt.

Ein gänzlich fehlerfreies oder unterbrechungsfreies System kann nämlich schon aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden.
 

11. Copyright

INTERSPORT behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberechte, am gesamten Inhalt der Website, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Grafiken, Fotografien, Layout und Musik, vor. Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, bedarf jede über die vertraglichen Leistungspflichten hinausgehende Nutzung von Inhalten dieser Website, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von INTERSPORT.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Für die zwischen dem Kunden und INTERSPORT abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes sowie internationale Verweisungsnormen ausgeschlossen werden. Auf die zwischen dem Kunden und dem Händler abgeschlossenen Verträge kommt das materielle Recht des Landes zur Anwendung, in dem sich der Sitz des Händlers befindet.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

12.3. Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und INTERSPORT wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 4600 Wels sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes vereinbart, für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Händler das für den Sitz des Händlers örtlich und sachlich zuständige Gericht. Dieser Gerichtsstandvereinbarungen gelten nur insoweit, als nicht zugunsten des Kunden zwingende Verbrauchergerichtsstände bestehen.
 

Stand: 30.05.2023